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Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vertritt die aktuell 11.900 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Oberlandesgerichts-Bezirk Düsseldorf. Dieser umfasst die Landgerichts-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal.
Die Kammer Düsseldorf ist die sechstgrößte von 28 deutschen Rechtsanwaltskammern. Dachorganisation aller Anwaltskammern ist die Bundesrechtsanwaltskammer mit Sitz in Berlin.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf besteht aus 30 – ehrenamtlich tätigen – Anwältinnen und Anwälten aus dem gesamten OLG-Bezirk.
Präsident: RA Alfred Ulrich, Düsseldorf
(zugleich Schatzmeister der Bundesrechtsanwaltskammer)
1. Vizepräsident: RA Herbert Schons, Duisburg
Vizepräsident: RA Dr. Karl-Heinz Göpfert, Düsseldorf
Vizepräsident und Schriftführer: RA Dr. Christian Schmidt, Krefeld
Vizepräsident und Schatzmeister: RA Claus Jenckel, Düsseldorf
Weitere Präsidiumsmitglieder:
RA Dr. Rüdiger Deckers, Düsseldorf
RAin Leonora Holling, Düsseldorf
RA Dr. Bernd Marcus, Mönchengladbach
RA Manfred Schmitz-Henrich, Mülheim a.d. Ruhr
In der Kammergeschäftsstelle sind 22 Mitarbeiter tätig.
Zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit:
Hauptgeschäftsführerin RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart (Tel.: 0211-49502-13)
Kontaktadresse:
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
Tel.: 0211-49502-0
Fax: 0211-49502-28
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Die Rechtsanwaltskammer ist u.a. zuständig für
die Zulassung von Assessoren zur Anwaltschaft
die Vereidigung neu zugelassener Rechtsanwälte
den Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft (z.B. wegen sog. Vermögensverfalls, einer schwerwiegenden Erkrankung oder der Ausübung eines Zweitberufs, der mit der Anwaltstätigkeit nicht vereinbar ist)
die Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen nach der Fachanwaltsordnung
die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Mandanten
die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder und die Ahndung von berufsrechtswidrigem Verhalten
die Erstattung von Gebührengutachten auf Anforderung der Gerichte
die Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung der Jurastudenten und der Referendare
die Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (als „zuständige Stelle“ i.S. des Berufsbildungsgesetzes).
Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen und z.B. Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben abzugeben, die die anwaltliche Berufsausübung berühren.