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Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf haben die Möglichkeit, den bundeseinheitlichen/europäischen Anwaltsausweis auch in Kombination mit einer zertifizierten Signaturkarte zu beantragen. Die Signaturkarte, die mit dem Berufsattribut „Rechtsanwältin/Rechtsanwalt“ versehen ist, wird dann im Layout des Anwaltsausweises einschließlich Kammerlogo erstellt und kann über die DATEV als Kooperationspartner der Rechtsanwaltskammer bezogen werden, wobei die jährliche Überlassungsvergütung für die „Kombikarte“ 78,00 Euro (netto) beträgt.
Weitere Hinweise zur „Kombikarte“ sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie hier.
Damit Sie den Antrag problemlos ausfüllen können, ergänzen Sie bitte Ihre hiesige Mitgliedsnummer um eine vorangestellte Null (z.B.: 012345). Bitte beachten Sie, dass bei der "Kombikarte" ein Microsoft Windows-Betriebssystem vorausgesetzt wird (näheres siehe hier zu Dok.-Nr.: 0908526).
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung der Signaturkarte als „Kombikarte“ zwischen dem Antragsteller und der DATEV zustande kommt. Da die Rechtsanwaltskammer nicht Vertragspartner ist, bitten wir darum, keine Überweisungen an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu tätigen, sondern die Rechnung der DATEV über die Überlassungsvergütung abzuwarten und Zahlungen dorthin zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass die DATEV nur einer von zahlreichen Anbietern ist. Eine Liste der akkreditierten Anbieter von zertifizierten Signaturkarten erhalten Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de unter der Rubrik „Qualifizierte elektronische Signatur“.
Weitere Informationen zur Funktionsweise der Signaturkarte sowie zur Beantragung einer Signaturkarte ohne Ausweisfunktion erhalten Sie hier.
Durch die Einführung der Verpflichtung von Rechtsanwälten, Mahnanträge seit dem 01.12.2008 nur noch in maschinell-lesbarer Form einzureichen, gewinnt die Signaturkarte weiter an Bedeutung. Unter Einsatz der Signaturkarte ist es möglich, Mahnbescheidsanträge unmittelbar online oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu stellen, was zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt. Weitere Einzelheiten zum Online-Mahnverfahren unter Einsatz der Signaturkarte finden Sie hier.