Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen (Art. 3 lit. a EuMedRl).
Die Mediation sollte zwar mit einem Vergleich enden, ist jedoch keine Vergleichsverhandlung. Der Mediator unterstützt die Parteien mit Mitteln der Gesprächsführung, selbst eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Er hat keine Entscheidungskompetenz. Mediation ist ein durchaus erfolgversprechendes Verfahren. Die Erfolgsquote liegt bei über 70%. In den Fällen der gerichtsnahen Mediation, bei denen von vornherein nur mediationsgeeignete Verfahren ausgewählt werden, dürfte sie höher liegen.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Zusage des Justizministeriums, dass an den Gerichten, an denen anwaltliche Mediation durchgeführt wird, keine richterliche Mediation betrieben werden soll.
Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und zahlreiche Anwaltvereine aus dem Kammerbezirk haben sich daher entschlossen, ein Mediationsprojekt in den Bezirken der Landgerichte Wuppertal, Duisburg und Düsseldorf durchzuführen. Bei den Landgerichten Krefeld und Mönchengladbach findet bereits richterliche Mediation statt.
Noch immer wird die Mediation zu wenig genutzt, sodass es gilt, diese und insbesondere die Mediation durch Anwälte bekannter zu machen. Dies geht natürlich nur dann, wenn anwaltliche Mediation auch stattfindet.
Die richterliche Mediation ist kostenlos. Daher ist es erforderlich, für einen begrenzten Zeitraum Mediationen anzubieten, die für die Beteiligten praktisch kostenlos sind. Auf Dauer kann die anwaltliche Mediation natürlich nicht kostenlos sein.
Knapp 50 Anwaltsmediatoren haben sich bereit erklärt, während eines begrenzten Zeitraums im Rahmen dieses Projekts pro bono Mediationen durchzuführen.
- Die Dauer des Projekts beträgt an den jeweiligen Landgerichten 2 Jahre.
- Der Anwaltsmediator erhält von den Parteien ein Honorar von 1,19 Euro brutto.
- Die an dem Projekt teilnehmenden Anwaltsmediatoren verfügen alle über eine wenigstens 90-stündige Ausbildung und
erfüllen damit die Voraussetzungen gem. § 7a BORA. Ferner verfügen sie über praktische Erfahrungen.
- Die Richter der beteiligten Gerichte werden in geeigneten Fällen vor dem ersten Termin eine Mediation empfehlen. Wenn
die Parteien der Empfehlung folgen, wird von der Rechtsanwaltskammer binnen 3 Tagen eine
Mediatorin/ein Mediator vorgeschlagen. Diese/r wendet sich an die Parteien, um kurzfristig einen naheliegenden
Mediationstermin zu vereinbaren.
- Im Falle der erfolgreichen Mediation wird die Einigung in Form eines Beschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO durch das
Gericht festgestellt. Das Verfahren ist beendet.
- Für den Fall des Scheiterns der Mediation wird das streitige Verfahren ohne zeitliche Verzögerung fortgesetzt.
Zu Beginn der Mediation schließen die Parteien einen Mediationsvertrag und vereinbaren hierin Vertraulichkeit des Verfahrens einschließlich der hier vorgelegten Dokumente sowie ein Beweismittel- und Beweisthemenverbot. Der Vorteil für die Parteien liegt darin, dass so das, was ihnen wichtig ist, trotz fehlender rechtlicher Relevanz, Gegenstand der Mediation sein kann. Dabei müssen sie Nachteile im Falle des Scheiterns des Verfahrens wegen des Beweisverwertungsverbots nicht befürchten.
Für den Anwalt, der seine Partei in der gerichtsnahen Mediation begleitet, hat das Verfahren den Vorteil, dass die Angelegenheit in kürzester Zeit beendet und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einigungsgebühr verdient ist.
Von den Parteien selbst gefundene rechtlich verbindliche Lösungen dienen der Zufriedenheit der Parteien, und die zufriedene Partei empfiehlt ihren Anwalt gerne weiter. Die Teilnahme einer in der Regel auf drei Stunden angelegten Mediation ist damit ein kostengünstiges Werbemittel für den Anwalt.
Der Startschuss für das Projekt fiel am 20.09.2010 in einer Eröffnungs- und Informationsveranstaltung in der Historischen Stadthalle Wuppertal.
An der sehr gut besuchten Veranstaltung nahmen der neue nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty, die Präsidentin des OLG Düsseldorf Anne-José Paulsen sowie Vertreter der Gerichtsspitzen der sechs im OLG-Bezirk Düsseldorf ansässigen Landgerichte und zahlreiche Repräsentanten der Anwaltschaft und weiterer Verbände (der IHK Wuppertal etc.) teil. Der Minister hob in seinem Grußwort anerkennend hervor, dass Rechtsanwälte, die sich mit hohem Zeit- und Kostenaufwand zu Mediatoren hätten ausbilden lassen, bereit seien, im Rahmen des Projektes praktisch umsonst tätig zu werden.