Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren und seit dem 01.01.2009 das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen genutzt werden.
Für das europäische Mahnverfahren ist zentral das Amtsgericht Wedding zuständig.
Die Formulare für beide Verfahren finden Sie hier.
Copyright © 2011 | Rechtsanwaltskammer Düsseldorf | Freiligrathstraße 25 | 40479 Düsseldorf | Telefon 0211/49502-0 | Fax 0211/49502-28
